
Vier mutmaßliche Mitglieder einer Untergrundzelle der palästinensischen Hamas sind in Berlin zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Kammergericht sprach die 36 bis 58 Jahre alten Männer schuldig, als sogenannte Auslandsoperateure für Waffendepots in mehreren europäischen Staaten zuständig gewesen zu sein. Die Strafen liegen nach Gerichtsangaben zwischen viereinhalb und sechs Jahren Haft. In einem parallelen Urteil des Berliner Oberlandesgerichts wurden Freiheitsstrafen zwischen vier und sechs Jahren verhängt.
Nach Überzeugung des Staatsschutzsenats hatten die Angeklagten im Auftrag der Hamas Waffenlager in Ländern wie Polen, Bulgarien und Dänemark aufgebaut, gepflegt oder wieder aufgelöst. Die Waffen sollten demnach für mögliche Anschläge in Europa bereitstehen. Als potenzielle Ziele nannte das Gericht Einrichtungen mit israelischem oder jüdischem Bezug, darunter die israelische Botschaft und das Gelände rund um den ehemaligen Flughafen Tempelhof in Berlin sowie die US-Luftwaffenbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz. Konkrete, unmittelbar bevorstehende Anschlagspläne sah das Gericht allerdings nicht belegt.
Drei der Männer, darunter die im Libanon geborenen Abdelhamid Al A. und Ibrahim El R. sowie der Ägypter Mohammed B., lebten überwiegend in Deutschland; ein weiterer Angeklagter besitzt die niederländische Staatsangehörigkeit. Einer von ihnen, der in Berlin ein Restaurant betrieb, reiste nach den Feststellungen des Gerichts bereits 2019 nach Bulgarien, um dort einen mit Waffen gefüllten Behälter zu vergraben. Im selben Jahr brachte er zudem eine Waffe aus einem Depot in Dänemark nach Deutschland. Er erhielt mit sechs Jahren die höchste Haftstrafe und wurde zusätzlich wegen illegalen Waffenbesitzes und Gewaltanwendung mit Kriegswaffen verurteilt.
Die Männer waren am 14. Dezember 2023 festgenommen worden, wenige Wochen nach Beginn des Kriegs zwischen Israel und der Hamas im Gazastreifen. Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren als Pilotprozess bezeichnet, da in Deutschland erstmals Personen wegen Mitgliedschaft in der ausländischen Vereinigung Hamas angeklagt wurden. Die Vorsitzende Richterin Doris Husch stellte in ihrer Urteilsbegründung klar, dass die Hamas aus Sicht des Senats seit Jahrzehnten die Kriterien einer im Ausland operierenden terroristischen Organisation erfülle. Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft hätten sich "zur vollen Überzeugung" des Gerichts weitgehend bestätigt.